Überblick
Der Bereich in Kürze
Rund 4,9 Millionen der 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland lebten Ende 2023 zu Hause, meldet das Statistische Bundesamt. 3,1 Millionen davon versorgen allein die Angehörigen, 1,1 Millionen bekommen Unterstützung von einem ambulanten Dienst. Genau um diese Lage geht es bei Lennartin: wie Sie einen Pflegegrad beantragen, was ein Pflegedienst übernimmt, wann ein Hausnotruf sinnvoll ist und welche Hilfe im Haushalt die Kasse mitträgt.
Fast jede Leistung hängt am Pflegegrad. Erst mit dem Bescheid der Pflegekasse gibt es Pflegegeld, Pflegesachleistung, den Entlastungsbetrag von 131 Euro und den Zuschuss zum Hausnotruf. Medizinische Behandlungspflege wie Verbandswechsel oder Spritzen verordnet dagegen der Arzt, sie läuft über die Krankenkasse. Wer diese beiden Töpfe auseinanderhält, stellt die richtigen Anträge an der richtigen Stelle und verliert keine Monate.
Anbieter
Die Anbieter dieses Bereichs
Leistungen
Die Leistungen dieses Bereichs
Gut zu wissen
Wann Sie einen Anbieter einschalten sollten
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie am besten, sobald Waschen, Anziehen, Einkaufen oder die Medikamente nicht mehr ohne Hilfe gelingen. Die Pflegekasse zahlt erst ab dem Monat der Antragstellung, nicht ab dem Tag, an dem der Bedarf begann. Ein Anruf oder ein formloser Satz per E-Mail genügt, das Formular kommt danach.
Ein Hausnotruf lohnt sich, wenn jemand allein lebt und ein Sturz oder Schwindel jederzeit möglich ist; genau das verlangt auch die Pflegekasse für ihren Zuschuss. Einen Pflegedienst brauchen Sie, wenn Angehörige die Körperpflege nicht mehr schaffen oder der Arzt Behandlungspflege verordnet.
Kostenübersicht
Kosten im Detail nach Leistung
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle.
| Leistung | Übliche Kostenspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflegegrad 2 bis 5) | 347–990 € pro Monat | Leistung der Pflegekasse 2026; die Höhe hängt allein vom Pflegegrad ab. |
| Pflegesachleistung für den Pflegedienst | 796–2.299 € pro Monat | Höchstbetrag je Pflegegrad; was der Dienst darüber hinaus abrechnet, zahlen Sie selbst. |
| Ganzwaschung durch den Pflegedienst | 19–28 € pro Einsatz | Beispiel Oberhausen 2026; Punktwerte unterscheiden sich je Bundesland und Dienst. |
| Hausnotruf Basisdienst | 27–40 € pro Monat | Kasse trägt bis 27 € netto bei Pflegegrad und Vertrag des Anbieters. |
| Hausnotruf-Zusatzleistungen | 30–50 € pro Monat | Schlüsselhinterlegung, Sturzmelder oder mobiles Gerät; die Pflegekasse zahlt sie nicht. |
| Betreuungskraft im Haushalt | 2.800–3.500 € pro Monat | Entsendemodell laut Verbraucherzentrale; Agenturgebühr, Reisekosten und Kost kommen hinzu. |
| Haushaltshilfe über anerkannten Dienst | 25–45 € pro Stunde | Region und Anbieter; 131 € Entlastungsbetrag decken drei bis fünf Stunden. |
Zuschüsse & Vorschriften
Zuschüsse, Kassenleistungen und Pflichten
Rechtsgrundlage der Pflege zu Hause ist das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI). 2026 zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegegeld von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5 oder Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst von 796 bis 2.299 Euro; beides lässt sich kombinieren. Für alle Pflegegrade kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro, bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für den Umbau der Wohnung hinzu. Das sind die Beträge aus der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026.
Der Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel. Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse für den Basisdienst bis zu 27 Euro netto im Monat, wenn ein Pflegegrad vorliegt, die Person viel allein ist und der Anbieter einen Vertrag mit der Kasse hat. Behandlungspflege nach § 37 SGB V zahlt die Krankenkasse; Erwachsene tragen 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr. Die Pflegeberatung ist kostenlos: Nach dem Antrag muss die Kasse Ihnen binnen zwei Wochen eine Ansprechperson nennen.
Tipps
Die Tipps von Lennartin vor der Unterschrift
🌿 Lennartin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anliegen gut aufgehoben ist. Wer ist Lennartin?
Antrag sofort stellen
Ich sage es jeder Familie im Viertel: Rufen Sie die Pflegekasse an, sobald Hilfe nötig wird. Gezahlt wird erst ab dem Monat des Antrags.
Pflegetagebuch führen
Ich notiere vor der Begutachtung zwei Wochen lang, wobei geholfen wird, auch nachts. Mit diesen Zetteln vergessen Sie beim Gutachterbesuch nichts Wichtiges.
Nachbarn einbinden
Mein Tipp aus dem Treppenhaus: Nennen Sie dem Hausnotruf zwei Kontaktpersonen mit Schlüssel, die wirklich um die Ecke wohnen und abends erreichbar sind.
Kassenvertrag erfragen
Bevor Sie einen Hausnotruf bestellen, frage ich immer zuerst: Hat der Anbieter einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse? Nur dann fließen die 27 Euro Zuschuss.
131 Euro nicht verschenken
Ich sehe oft ungenutzte Entlastungsbeträge. Was Sie in einem Jahr nicht abrufen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Kosten schriftlich
Ich lasse mir vom Pflegedienst vor der Unterschrift die voraussichtlichen Kosten schriftlich geben. Dazu verpflichtet ihn § 120 SGB XI in der Regel.
FAQ
Häufige Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Ein Anruf oder ein formloser Satz an die Pflegekasse genügt: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse.“ Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse und schickt das Formular zu. Danach beauftragt sie den Medizinischen Dienst mit einem Hausbesuch. Der schriftliche Bescheid muss in der Regel nach 25 Arbeitstagen vorliegen, sonst zahlt die Kasse 70 Euro für jede angefangene Woche Verspätung.
Was kostet ein Hausnotruf im Monat?
Der Basisdienst kostet laut Verbraucherzentrale meist 27 bis 40 Euro im Monat. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse seit April 2026 bis zu 27 Euro netto, sodass vom Grundpaket oft wenig oder nichts übrig bleibt. Schlüsselhinterlegung, Sturzmelder oder ein mobiles Gerät zahlen Sie selbst; solche Zusatzleistungen machen schnell 30 bis 50 Euro im Monat aus.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 gibt es 2026 entweder 347 Euro Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistung für einen ambulanten Dienst. Beides lässt sich anteilig kombinieren. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro, bis zu 42 Euro für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe und, wenn die Voraussetzungen stimmen, der Zuschuss zum Hausnotruf.
Kann man einen Pflegedienst jederzeit kündigen?
Ja. Nach § 120 SGB XI dürfen Pflegebedürftige den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen. Der Dienst muss Sie vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Änderung in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Legen Sie diese Aufstellung neben Ihr Budget aus Sachleistung und Entlastungsbetrag, bevor Sie unterschreiben, dann sehen Sie den Eigenanteil sofort.