Was ich für Sie tue
Ich sortiere für Sie, bevor Sie sich entscheiden
Sie suchen einen Pflegedienst für den Vater, eine Tagesmutter für die Kleine oder ein Hörgerät für sich selbst, und plötzlich fallen Wörter wie Pflegegrad, Festzuschuss, Mehrkostenerklärung oder Pflegeerlaubnis. Die Antworten liegen verstreut bei Krankenkasse, Pflegekasse, Jugendamt und Verbraucherzentrale. Ich sage Ihnen, welche Frage an welche Stelle gehört, damit Sie nicht fünfmal umsonst anrufen.
Meine Lieblingsfrage ist die nach dem Alltag. Liegt die Tagesmutter an Ihrer Buslinie? Kommt der Pflegedienst auch am Wochenende? Ist das Nachhilfeinstitut zu Fuß von der Schule erreichbar? Solche Dinge stehen in keinem Prospekt, entscheiden aber, ob eine Lösung nach drei Monaten noch funktioniert. Ich bin praktisch, ein bisschen pingelig und schaue gern zweimal hin.
Meine Reflexe
Sechs Dinge, die ich immer prüfe
Diese sechs Punkte gelten für fast jede Leistung auf lennartin.de, vom Hörgerät bis zur Vorsorgevollmacht. Gehen Sie sie durch, bevor Sie etwas unterschreiben.
Fragen Sie zuerst, was die Kasse zahlt
Rufen Sie Ihre Kranken- oder Pflegekasse an, bevor Sie etwas bestellen. Beim Hörgerät steht Ihnen ein Kassengerät ohne Aufpreis zu, Erwachsene zahlen höchstens 10 Euro Zuzahlung je Gerät. Beim Hausnotruf zahlt die Pflegekasse mit Pflegegrad seit April 2026 bis zu 27 Euro im Monat.
Unterschreiben Sie Mehrkosten nur bewusst
Ein teureres Hörgerät oder eine aufwendigere Krone ist Ihre Entscheidung, keine Pflicht. Lassen Sie sich die Mehrkosten schriftlich nennen und vergleichen Sie mit der Kassenversorgung. Probieren Sie das Kassengerät im Alltag aus, bevor Sie eine Mehrkostenerklärung unterschreiben.
Holen Sie sich die kostenlose Pflegeberatung
Mit Pflegegrad oder gestelltem Antrag haben Sie Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, ohne Kosten. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem nächsten Pflegestützpunkt. Dort erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen, bevor ein Pflegedienst Ihnen einen Vertrag vorlegt.
Lassen Sie sich die Erlaubnis zeigen
Eine Tagesmutter, die mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Geld betreut, braucht eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts, befristet auf fünf Jahre. Ob jemand Rechtsanwalt ist, zeigt das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis. Beides dauert nur wenige Minuten und schafft Klarheit.
Klären Sie den Heil- und Kostenplan vorher
Beim Zahnersatz muss die Kasse den Heil- und Kostenplan genehmigen, bevor der Zahnarzt beginnt. Legen Sie Ihr Bonusheft bei: Fünf lückenlose Jahre heben den Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der Regelversorgung, zehn Jahre auf 75 Prozent. Der Plan gilt in der Regel sechs Monate.
Lesen Sie Laufzeit und Kündigungsfrist
Ob Nachhilfeinstitut, Hausnotruf oder Zahnzusatzversicherung: Schauen Sie zuerst auf Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Bei der Zahnzusatzversicherung kommen Wartezeit und Zahnstaffel dazu. Was nicht im Vertrag steht, gilt im Streitfall meist nicht, auch wenn es am Telefon versprochen wurde.
Wer hier schreibt
Wer hinter meinen Tipps steht und schreibt
Ich bin eine Figur, kein Mensch. Die Texte auf lennartin.de schreibt eine kleine Redaktion. Sie stützt sich auf öffentliche Quellen: das Bundesgesundheitsministerium, das Statistische Bundesamt, die Verbraucherzentralen, die Stiftung Warentest, die Gesetzestexte. Ein Betrag trägt das Jahr seiner Quelle. Wir prüfen keine Anbieter und vergeben keine Siegel.
Das Formular auf der Seite geht per E-Mail an die Redaktion, die Ihre Anfrage an passende Anbieter weitergibt. Das ist kostenlos für Sie; Lennartin kann dafür von einem Partner eine Vergütung erhalten. Eine Zahl kann sich ändern, deshalb gilt: Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach.
FAQ
Häufige Fragen
Warum sollte ich auf ein Maskottchen hören, Lennartin?
Weil ich Ihnen nichts verkaufe und nur sage, wo Sie nachfragen können. Die Zahlen in meinen Tipps stammen aus öffentlichen Quellen wie Bundesgesundheitsministerium oder Verbraucherzentrale. Entscheiden müssen Sie selbst, und bei Gesundheit oder Recht gehört die Fachfrau oder der Fachmann dazu.
Wo kann ich Ihre Angaben selbst nachprüfen, Lennartin?
Pflegegeld und Pflegeleistungen stehen im Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums, Zuzahlungen und Festzuschüsse bei der Verbraucherzentrale, Anwaltszulassungen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. Am schnellsten hilft oft Ihre eigene Kasse: Sie weiß, was in Ihrem Fall gilt.
Prüfen Sie die Anbieter, an die meine Anfrage geht?
Nein, das tue ich nicht, und die Redaktion auch nicht. Ihre Anfrage geht per E-Mail an uns und wird an passende Anbieter weitergegeben. Die Pflegeerlaubnis, die Zulassung oder den Versorgungsvertrag lassen Sie sich am besten direkt vom Anbieter zeigen.