Überblick
Pflegegrad beantragen: wo und wie
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Ein Formular braucht es zunächst nicht: Ein Anruf, eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief mit dem Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ genügt. Die Kasse schickt Ihnen danach das eigentliche Antragsformular zu, viele bieten es auch in ihrem Online-Portal an.
Stellen kann den Antrag die betroffene Person selbst oder jemand mit Vollmacht beziehungsweise ein gerichtlich bestellter Betreuer, jeweils mit einer Kopie des Nachweises. Voraussetzung ist, dass die Person in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre pflegeversichert war. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
Ablauf
Ablauf der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst; bei Privatversicherten übernimmt das ein Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung. Der Termin wird vorher angekündigt und findet meist in der Wohnung statt, auf Wunsch auch als Telefoninterview. Die Begutachtung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Angehörige oder Pflegende dürfen dabei sein und sollten es auch, denn sie kennen die schwierigen Momente des Tages, die ein Besuch am Vormittag nicht zeigt. Halten Sie Pflegetagebuch, Arztberichte und Medikamentenplan bereit, damit nichts vergessen wird.
Die Gutachterin bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und vergibt Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden: Selbstversorgung wie Waschen und Essen zählt 40 Prozent, der Umgang mit Krankheit und Therapie 20 Prozent, Alltagsleben und soziale Kontakte 15 Prozent, Mobilität 10 Prozent. Von geistigen Fähigkeiten und Verhaltensweisen fließt nur der höhere Wert mit 15 Prozent ein. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Grad 2, ab 47,5 Grad 3, ab 70 Grad 4 und ab 90 Grad 5.
Die Pflegekasse muss in der Regel binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang schriftlich entscheiden. Liegt die Person im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz, gelten fünf Arbeitstage, bei angekündigter Pflegezeit von Angehörigen zu Hause zehn. Hält die Kasse die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch ein; häufig folgt eine zweite Begutachtung.
Kosten
Was der Antrag kostet und was der Pflegegrad bringt
Antrag, Begutachtung und Pflegeberatung kosten Sie nichts. Geld spielt erst beim Ergebnis eine Rolle: Laut Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums bringt Pflegegrad 2 im Jahr 2026 monatlich 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Sachleistung, Pflegegrad 3 599 oder 1.497 Euro, Pflegegrad 4 800 oder 1.859 Euro, Pflegegrad 5 990 oder 2.299 Euro.
Schon Pflegegrad 1 lohnt den Antrag. Er öffnet den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für den Umbau der Wohnung und den Zuschuss zum Hausnotruf. Weil erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird, kostet jeder Monat Zögern bei Pflegegrad 2 bis zu 347 Euro Pflegegeld. Bei Pflegegrad 5 sind es sogar 990 Euro.
Kostenübersicht
Kosten im Detail nach Leistung
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle.
| Leistung | Übliche Kostenspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Antrag und Begutachtung | Kostenlos | Antrag, Hausbesuch des Medizinischen Dienstes und Pflegeberatung kosten Sie nichts. |
| Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte) | 131 € pro Monat | Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote; kein Pflegegeld. |
| Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte) | 347 € / 796 € pro Monat | Pflegegeld oder Sachleistung, dazu 131 € Entlastungsbetrag. |
| Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte) | 599 € / 1.497 € pro Monat | Pflegegeld oder Sachleistung, beides auch kombinierbar. |
| Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte) | 800 € / 1.859 € pro Monat | Pflegegeld oder Sachleistung, Stand 2026. |
| Pflegegrad 5 (ab 90 Punkte) | 990 € / 2.299 € pro Monat | Höchste Stufe; Beträge laut Bundesgesundheitsministerium für 2026. |
| Zahlung bei verspätetem Bescheid | 70 € je angefangene Woche | Fällig, wenn die Kasse die Frist von 25 Arbeitstagen überschreitet und es zu vertreten hat. |
Gut zu wissen
Wann Sie einen Pflegegrad beantragen sollten
Beantragen Sie den Pflegegrad, sobald im Alltag regelmäßig Hilfe nötig wird und absehbar ist, dass sich das nicht in ein paar Wochen erledigt: beim Duschen, beim Anziehen, beim Richten der Tabletten oder weil jemand wegen Vergesslichkeit nicht mehr allein zurechtkommt. Warten Sie nicht auf eine Verschlechterung. Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung, für die Zeit davor zahlt die Kasse nichts.
Ein zweiter wichtiger Moment ist der Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha. Ist die Begutachtung für die Versorgung danach nötig, gilt eine verkürzte Frist von fünf Arbeitstagen. Hat sich der Zustand später verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung; der Ablauf ist derselbe wie beim ersten Antrag. Auch dafür reicht ein formloser Satz an die Kasse.
Tipps
Die Tipps von Lennartin vor der Unterschrift
🌿 Lennartin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anliegen gut aufgehoben ist. Wer ist Lennartin?
Datum sichern
Ich stelle den Antrag per E-Mail oder Fax, damit das Datum feststeht. Gezahlt wird ab diesem Monat, und ein Anruf lässt sich später schwer belegen.
Nichts schönreden
Ich erlebe oft, dass Senioren beim Gutachter alles allein schaffen wollen. Bitten Sie Angehörige dazu, die ehrlich schildern, wo es im Alltag hakt.
Tagebuch mit Uhrzeit
Ich schreibe im Pflegetagebuch jede Hilfe mit Uhrzeit auf, auch das nächtliche Aufstehen und das Erinnern an Tabletten. Genau das zählt bei der Begutachtung.
Mappe bereitlegen
Ich lege Arztberichte, Entlassbriefe und den Medikamentenplan in eine Mappe. Der Gutachter sieht dann auf einen Blick, welche Diagnosen den Alltag bestimmen.
Frist im Kalender
Ich notiere mir den Tag, an dem der Bescheid ankommt. Für den Widerspruch haben Sie einen Monat, und er muss schriftlich bei der Kasse eingehen.
Beratung annehmen
Ich nehme die kostenlose Pflegeberatung immer an. Die Kasse muss Ihnen binnen zwei Wochen nach dem Antrag eine Ansprechperson nennen, die weiterhilft.
FAQ
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt ist?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden, das sind etwa fünf Wochen. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz verkürzt sich die Frist auf fünf Arbeitstage. Überschreitet die Kasse die Frist, zahlt sie Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verspätung, sofern sie die Verzögerung zu vertreten hat.
Wie bereite ich mich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor?
Führen Sie zwei bis drei Wochen vorher ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie oft, auch nachts? Legen Sie Arztberichte, Entlassbriefe, den Medikamentenplan und, falls vorhanden, den Schwerbehindertenausweis bereit. Bitten Sie eine vertraute Person dazu, die den Alltag kennt. Beschreiben Sie einen typischen schwierigen Tag und nicht den besten, denn der Besuch ist nur eine Momentaufnahme.
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Der Medizinische Dienst rechnet die Ergebnisse aus sechs Modulen in gewichtete Punkte um. Von 12,5 bis unter 27 Punkten gibt es Pflegegrad 1, bis unter 47,5 Pflegegrad 2, bis unter 70 Pflegegrad 3, bis unter 90 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Am stärksten zählt mit 40 Prozent die Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang.
Wie lege ich Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?
Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingehen, per Brief oder Fax; ein Anruf reicht nicht. Fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht beilag, und begründen Sie konkret, welche Einschränkungen fehlen oder zu niedrig bewertet wurden. Ihr Pflegetagebuch ist dafür die beste Grundlage, oft folgt eine zweite Begutachtung.
Kann ich den Pflegegrad für meine Eltern beantragen?
Ja, wenn Sie eine Vollmacht haben oder als Betreuer bestellt sind; legen Sie dem Antrag eine Kopie bei. Ohne Vollmacht stellt Ihr Vater oder Ihre Mutter den Antrag selbst, und Sie helfen beim Ausfüllen. Voraussetzung ist, dass die Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre pflegeversichert war. Binnen zwei Wochen nennt die Kasse eine Ansprechperson für die Pflegeberatung.
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