Zum Formular
Bereiche

Alle Bereiche für Familie und GesundheitWählen Sie den Bereich, der zu Ihrem Anliegen passt.

Kostenlose Beratung

Hörgeräte · Festbetrag seit April 2026

Hören und Hörgeräte: vom ersten Hörtest bis zur fertigen Versorgung

Hörtest, Verordnung, Probetragen, Festbetrag und Aufzahlung: Hier finden Sie den Weg zum Hörgerät in der Reihenfolge, in der er in Deutschland abläuft. Die Beträge stammen aus der Festbetragsliste des GKV-Spitzenverbands, die Regeln aus der Hilfsmittel-Richtlinie.

Bereich: Hören & Hörgeräte

Erhalten Sie eine kostenlose Beratung

Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Klicks. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Beratung
👂 5,4 Mio.Menschen mit Hörbedarf Indizierte Schwerhörigkeit, Angabe der Bundesinnung der Hörakustiker
👂 704,37 €Festbetrag je Hörgerät Netto, GKV-Spitzenverband, seit 1. April 2022
👂 10 €Zuzahlung je Gerät Höchstens, für Versicherte ab 18
👂 Ca. 7.500Hörakustik-Fachgeschäfte Mit rund 19.900 Hörakustikern (biha)

Überblick

Der Bereich in Kürze

Rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland hören so schlecht, dass ein Hörgerät angezeigt wäre, getragen werden aber nur etwa 3,5 Millionen Hörsysteme. Der Weg dahin führt über zwei Stellen: die HNO-Praxis, die den Hörverlust medizinisch abklärt und die erste Verordnung ausstellt, und ein Hörakustik-Fachgeschäft, das Geräte auswählt, anpasst und über Jahre betreut. Hörakustiker lernen drei Jahre, ein Betrieb braucht einen Meister.

Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Versorgung als Sachleistung. Seit April 2022 gilt ein Festbetrag von 704,37 Euro netto je Hörgerät, dazu 45,07 Euro für das Ohrpassstück; für beide Ohren ergibt das 1.603,81 Euro brutto. Darin stecken Hörtest, Beratung, Anpassung und Nachbetreuung. Wer ein teureres Gerät wählt, zahlt die Differenz, außer die Kasse erkennt einen deutlichen Vorteil im Alltag an.

Anbieter

Die Anbieter dieses Bereichs

Kompetenz

Was ein qualifizierter Anbieter leistet:

Die fachlichen Aufgaben eines ausgebildeten und zugelassenen Anbieters.

  • Der Hörakustiker misst Ton- und Sprachgehör, fragt nach Ihren typischen Hörsituationen und erklärt, welche Bauform zu Hörverlust, Fingerfertigkeit und Alltag passt. Diese Schritte sind im Festbetrag bereits bezahlt.
  • Für Im-Ohr-Geräte und geschlossene Versorgungen nimmt er einen Abdruck des Gehörgangs und lässt daraus eine Otoplastik fertigen. Sitzt sie schlecht, pfeift oder drückt das Gerät; beides lässt sich nacharbeiten.
  • Er stellt mehrere Geräte auf Ihren Hörverlust ein, darunter mindestens ein aufzahlungsfreies, und misst das Verstehen mit dem Freiburger Einsilbertest, auch im Störgeräusch. Die Ergebnisse gehören dokumentiert.
  • Nach dem Probetragen korrigiert er Verstärkung, Programme und Klang in mehreren Terminen. Wie lange die Eingewöhnung dauert, hängt vor allem davon ab, wie lange der Hörverlust vorher unbehandelt blieb.
  • Reinigung, Filterwechsel, Kontrollen und Reparaturen gehören bei Kassenversorgung sechs Jahre lang zur Leistung. Nur Batterien zahlen Erwachsene selbst, Kinder und Jugendliche bis 18 nicht.
  • Das Fachgeschäft rechnet den Vertragspreis direkt mit der Krankenkasse ab. Bei einem teureren Gerät erstellt es Kostenvoranschlag und Messprotokolle, die Sie für einen Antrag auf volle Kostenübernahme brauchen.

Hörakustiker ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf im Gesundheitshandwerk; wer einen Betrieb führt, braucht den Meisterbrief im Hörakustiker-Handwerk.

Kosten

Stundensatz und typische Leistungen

Stundensätze gibt es in der Hörakustik praktisch nicht. Hörtest, Beratung, Anpassung und Nachsorge sind bei Kassenversorgung im Festbetrag enthalten, das Fachgeschäft rechnet Gerät und Dienstleistung als Paket ab. Ein aufzahlungsfreies Gerät kostet Sie deshalb nur die Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Ohr, höchstens 20 Euro für beide Seiten.

Bei teureren Geräten zahlen Sie den Unterschied zum Vertragspreis. Ratgeber nennen für die Mittelklasse Eigenanteile von etwa 500 bis 1.300 Euro je Ohr, für Premiumgeräte 1.300 bis 2.800 Euro und mehr. Lassen Sie sich jedes Angebot als schriftlichen Kostenvoranschlag geben und vergleichen Sie auch, welcher Service über die Jahre inbegriffen ist.

Gut zu wissen

Wann Sie einen Anbieter einschalten sollten

Die ersten Zeichen sind unauffällig: Im Restaurant geht das Gespräch unter, der Fernseher läuft lauter als bei den anderen, am Telefon fragen Sie öfter nach. Schwerhörigkeit beginnt meist schleichend und bleibt lange unbemerkt. Ein Hörtest im Fachgeschäft ist in der Regel kostenlos, bei Beschwerden rechnet die HNO-Praxis die Untersuchung über die Krankenkasse ab.

Für ein Kassengerät verlangt die Hilfsmittel-Richtlinie messbare Werte: mindestens 30 Dezibel Hörverlust bei wenigstens einer Frequenz zwischen 500 und 4.000 Hertz und ein Sprachverstehen von höchstens 80 Prozent bei normaler Gesprächslautstärke. Plötzlicher Hörverlust, neue Ohrgeräusche oder Schwindel gehören sofort in die HNO-Praxis, nicht zuerst in ein Fachgeschäft.

Kostenübersicht

Kosten im Detail nach Leistung

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle.

LeistungÜbliche KostenspanneWas Sie wissen sollten
Hörtest im Fachgeschäft In der Regel 0 € Als Einstieg in eine mögliche Versorgung üblich, vorher kurz nachfragen
Aufzahlungsfreies Hörgerät 5–10 € pro Gerät Nur die gesetzliche Zuzahlung; Anpassung und Service über sechs Jahre inklusive
Mittelklasse, Eigenanteil Ca. 500–1.300 € pro Ohr Mehr Kanäle und Komfortprogramme; hängt von Modell und Geschäft ab
Premiumklasse, Eigenanteil Ca. 1.300–2.800 € pro Ohr Akku, Streaming, Automatik im Störgeräusch; Mehrkostenantrag prüfen
Otoplastik (Festbetrag) 45,07 € netto pro Stück Abdruck und Anfertigung enthalten, Aufpreis nur für Sonderwünsche
Batterien für Erwachsene Bis ca. 100 € pro Jahr Je nach Tragezeit und Gerät; Kinder bis 18 bekommen sie bezahlt
Festbetrag beidohrig mit Otoplastik 1.603,81 € brutto Summe laut GKV-Spitzenverband für Schwerhörige, gültig seit April 2026

Zuschüsse & Vorschriften

Zuschüsse, Kassenleistungen und Pflichten

Rechtsgrundlage ist § 33 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Hörhilfen, die im Einzelfall nötig sind, um eine Behinderung auszugleichen. Das Bundessozialgericht hat 2009 klargestellt, dass damit die bestmögliche Angleichung an das Hören Gesunder gemeint ist, soweit sie im Alltag einen erheblichen Gebrauchsvorteil bringt. Am 12. Juni 2025 hat es diesen Anspruch für Geräte über dem Festbetrag gestärkt (B 3 KR 13/23 R).

Die erste Versorgung setzt eine ärztliche Verordnung voraus, meist aus der HNO-Praxis. Ein neues Gerät gibt es bei Erwachsenen in der Regel nach sechs Jahren, bei Kindern nach fünf, früher nur mit Begründung wie einer deutlichen Verschlechterung. Braucht jemand das Gehör für den Beruf, können Rentenversicherung oder Integrationsamt zuständig sein, nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung.

Tipps

Die Tipps von Lennartin vor der Unterschrift

🌿 Lennartin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anliegen gut aufgehoben ist. Wer ist Lennartin?

Kopie statt Original

Ich gebe dem Hörakustiker nur eine Kopie der Verordnung. Wer später das Geschäft wechseln möchte, hat das Original dann noch selbst in der Hand.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Das Kassengerät zuerst

Ich lasse mir immer zuerst ein aufzahlungsfreies Gerät anpassen und trage es ein paar Wochen. Ohne diesen Vergleich gibt es später keinen Antrag auf Mehrkosten.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Hörtagebuch führen

Mein Trick: ein Heft für jede Probewoche. Stammtisch, Bäckerschlange, Telefonat mit der Enkelin, jeweils mit Schulnote. Das überzeugt die Kasse mehr als jeder Prospekt.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Nicht vorschnell unterschreiben

Liegt ein teureres Gerät auf dem Tisch, unterschreibe ich keinen Kaufvertrag, bevor die Kasse über meinen Antrag entschieden hat. Sonst ist die Erstattung meist verspielt.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Batterien einplanen

Erwachsenen zahlt die Kasse keine Batterien. Bei Knopfzellengeräten rechne ich deshalb mit bis zu rund 100 Euro im Jahr und frage nach Akkumodellen.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Zurück zur HNO-Praxis

Nach der Anpassung gehe ich noch einmal zur HNO-Praxis. Dort prüft ein eigener Test, ob ich mit dem Gerät wirklich besser verstehe.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Seit dem 1. April 2022 gilt ein Festbetrag von 704,37 Euro netto je Hörgerät, bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit 734,81 Euro. Dazu kommen 45,07 Euro für ein Ohrpassstück. Für beide Ohren mit Otoplastik setzt der GKV-Spitzenverband 1.603,81 Euro brutto an. Bei einem aufzahlungsfreien Gerät zahlen Sie nur die Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Ohr.

Brauche ich für ein Hörgerät eine Verordnung vom HNO-Arzt?

Für die erste Versorgung ja, denn die Ursache des Hörverlusts muss ärztlich abgeklärt sein, bevor die Kasse zahlt. Bei einer Folgeversorgung nach sechs Jahren können Sie meist direkt ins Fachgeschäft gehen. Ausnahmen sind Kinder und Jugendliche, ein neu aufgetretener Tinnitus und an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit: Dann ist wieder eine Verordnung nötig.

Wann muss die Kasse mehr als den Festbetrag zahlen?

Wenn ein teureres Gerät Ihnen im Alltag deutlich besseres Verstehen bringt als das aufzahlungsfreie Modell. Stellen Sie den Antrag selbst, bevor Sie etwas kaufen, und belegen Sie den Vorteil mit einem Hörtagebuch. Die Kasse muss binnen drei Wochen entscheiden, mit Gutachten binnen fünf; gegen eine Ablehnung bleibt ein Monat für den Widerspruch.

Kann ich den Hörakustiker während der Anpassung wechseln?

Ja. Nach dem Ratgeber des Deutschen Schwerhörigenbunds sehen die Versorgungsverträge der Kassen einen Wechsel ausdrücklich vor, Kosten dürfen Ihnen dabei nicht entstehen. Praktisch hilft es, dem ersten Geschäft nur eine Kopie der Verordnung zu geben. Melden Sie den Wechsel Ihrer Krankenkasse, sie klärt die Abrechnung der bisherigen Leistungen.

Erhalten Sie kostenlos Rückmeldungen zu Ihrem Anliegen

Beschreiben Sie Ihr Anliegen in 2 Minuten. Ihre Anfrage geht per E-Mail an unsere Redaktion, die sie an passende Anbieter aus Ihrer Region weiterleitet – kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Beratung anfordern

Kostenlos und unverbindlich