Überblick
Der Bereich in Kürze
Beim Zahnarzt teilen sich gesetzliche Kasse und Patient die Rechnung nach festen Regeln. Kontrolle, Füllungen und Wurzelbehandlung übernimmt die Kasse als Sachleistung. Beim Zahnersatz zahlt sie dagegen einen Festzuschuss, der sich am Befund richtet und nicht an der gewählten Lösung. Wer mehr möchte als die Regelversorgung, etwa Keramik oder ein Implantat, trägt die Differenz selbst.
In diesem Bereich finden Sie zwei Anbieter: den Zahnarzt, der untersucht, plant und behandelt, und die Zahnzusatzversicherung, die einen Teil des Eigenanteils übernehmen kann. Dazu kommen die Leistungen, nach denen am häufigsten gefragt wird: Zahnreinigung, Implantat, Zahnersatz, Hilfe bei Zahnarztangst und die Wahl eines passenden Tarifs.
Anbieter
Die Anbieter dieses Bereichs
Gut zu wissen
Wann Sie einen Anbieter einschalten sollten
Sobald Ihr Zahnarzt eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat vorschlägt, lohnt es sich, die Zahlen in Ruhe durchzugehen: Heil- und Kostenplan, Festzuschuss, Eigenanteil. Eine Zweitmeinung und ein zweiter Plan sind für gesetzlich Versicherte kostenlos, die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und KZVen erklären Ihnen beides.
Über eine Zusatzversicherung sollten Sie nachdenken, solange Ihre Zähne gesund sind. Ist eine Behandlung bereits angeraten, wird sie in aller Regel nicht mehr erstattet, auch nicht von Tarifen ohne Wartezeit. Wer Angst vor dem Zahnarzt hat, spricht das am besten schon bei der Terminvereinbarung an.
Kostenübersicht
Kosten im Detail nach Leistung
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle.
| Leistung | Übliche Kostenspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | 80–120 € | Übliche Spanne laut KZBV; Aufwand, Zahnzahl und Beläge verändern den Preis. |
| Krone, Regelversorgung (Nichtedelmetall) | Ca. 398 € gesamt | Beispiel 2026; die Kasse zahlt davon 239 bis 299 Euro. |
| Brücke für einen Zahn, Regelversorgung | Ca. 922 € gesamt | Beispiel 2026; Kassenanteil 553 bis 691 Euro je nach Bonusheft. |
| Implantat mit Krone | 1.500–3.500 € pro Zahn | Keine Kassenleistung; Knochenaufbau, Material und Labor treiben den Preis. |
| Prothese, Basisvariante | Ca. 800 € | Regelversorgung; die Kasse übernimmt 60 bis 75 Prozent davon. |
| Zahnzusatzversicherung (sehr gute Tarife) | 25–58 € pro Monat | Beitrag für 43-Jährige laut Finanztest; steigt mit dem Alter. |
| Zweitmeinung zum Heil- und Kostenplan | 0 € | Kostenlos bei Patientenberatungsstellen von Kammern und KZVen. |
Zuschüsse & Vorschriften
Zuschüsse, Kassenleistungen und Pflichten
Den Rahmen setzt das Fünfte Sozialgesetzbuch. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr, eine Zahnsteinentfernung pro Jahr und alle zwei Jahre eine Früherkennung auf Parodontitis. Beim Zahnersatz gilt das Festzuschuss-System: Seit Oktober 2020 zahlt die Kasse 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent, mit zehn Jahren 75 Prozent. Private Leistungen rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab.
Wer wenig verdient, bekommt die Regelversorgung ganz bezahlt. 2026 liegt die Grenze bei 1.582 Euro brutto im Monat für Alleinstehende und 2.175,25 Euro mit einem Angehörigen; knapp darüber greift eine gleitende Regelung. Für Zahnersatz gilt eine zweijährige Gewährleistung des Zahnarztes. Zahnzusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz: 14 Tage Widerrufsrecht, Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, bei Streit hilft der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung.
Tipps
Die Tipps von Lennartin vor der Unterschrift
🌿 Lennartin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anliegen gut aufgehoben ist. Wer ist Lennartin?
Heil- und Kostenplan zuerst
Ich unterschreibe bei Zahnersatz nichts, bevor die Kasse den Heil- und Kostenplan genehmigt hat. Die Genehmigung gilt sechs Monate, das reicht für einen zweiten Plan.
Bonusheft lückenlos
Mein Bonusheft liegt beim Impfpass. Einmal Kontrolle pro Jahr, Stempel holen: Nach fünf Jahren zahlt die Kasse 70 statt 60 Prozent, nach zehn Jahren 75.
Zweitmeinung ist kostenlos
Bei einem teuren Plan gehe ich zur Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer oder KZV meines Landes. Plan und Röntgenbilder mitnehmen, die Beratung kostet nichts.
Kasse nach PZR fragen
Bevor ich die Zahnreinigung zahle, rufe ich meine Krankenkasse an. Viele geben 20 bis 100 Euro dazu, manche nur bei Praxen aus ihrem Vertragsnetz.
Versichern, solange es ruhig ist
Eine Zusatzversicherung schließe ich ab, wenn kein Zahn als behandlungsbedürftig gilt. Was der Zahnarzt schon angeraten hat, zahlt fast kein Tarif mehr.
Härtefall prüfen
Wer allein weniger als 1.582 Euro brutto im Monat hat, sollte bei der Kasse den Härtefall beantragen. Dann ist die Regelversorgung ohne Eigenanteil drin.
FAQ
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz?
Die Kasse zahlt einen Festzuschuss von 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, mit fünf Jahren Bonusheft 70, mit zehn Jahren 75 Prozent. Für eine Krone in der Regelversorgung nennt die Verbraucherzentrale für 2026 rund 398 Euro Gesamtkosten, davon trägt die Kasse 239 bis 299 Euro.
Zahlt die Kasse die professionelle Zahnreinigung?
Als Pflichtleistung nein, nur die jährliche Zahnsteinentfernung. Viele Kassen geben freiwillig 20 bis 100 Euro pro Reinigung dazu, oft einmal im Jahr und teils nur bei Vertragspraxen. Die Praxis berechnet meist 80 bis 120 Euro, bei viel Belag oder festsitzendem Zahnersatz auch mehr. Fragen Sie vor dem Termin bei Ihrer Kasse nach, ob Sie eine bestimmte Praxis wählen müssen.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Vor allem für Menschen, die bei Zahnersatz mehr als die Regelversorgung möchten, etwa Implantate oder Keramik. Sehr gute Tarife kosteten laut Finanztest 7/2025 für 43-Jährige 25 bis 58 Euro im Monat. Wer mit einer Metallkrone zufrieden ist, fährt oft günstiger, wenn er selbst spart. Achten Sie auf die Zahnstaffel, die Erstattungen in den ersten Jahren deckelt.
Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Der Plan beschreibt Befund, Regelversorgung und geplante Behandlung mit den voraussichtlichen Kosten. Die Praxis schickt ihn elektronisch an die Kasse, die meist in wenigen Tagen entscheidet, mit Gutachten in bis zu sechs Wochen. Die Genehmigung gilt sechs Monate, erst danach beginnt die Behandlung.