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Betreuung im Haushalt · 2.800–3.500 € im Monat

24-Stunden-Pflege zu Hause: was legal ist und was sie wirklich kostet

Eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt, ist für viele Familien die Alternative zum Pflegeheim. Rund um die Uhr arbeiten darf eine einzelne Person allerdings nicht. Hier finden Sie Entsendemodell und Arbeitgebermodell, Mindestlohn, A1-Bescheinigung und die Leistungen der Pflegekasse, die Sie für die Kosten einsetzen können.

Bereich: Pflege & Senioren

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🩺 2.800–3.500 €Kosten pro Monat Entsendemodell laut Verbraucherzentrale, zuzüglich Agentur
🩺 13,90 €Mindestlohn pro Stunde Gesetzlich 2026, gilt auch für Bereitschaftszeit
🩺 48 Std.Wochenarbeitszeit Höchstgrenze, in der Regel 8 Stunden pro Tag
🩺 24 MonateA1-Bescheinigung Längste Entsendung mit Versicherung im Herkunftsland

Überblick

Was 24-Stunden-Pflege zu Hause bedeutet

Hinter dem Begriff 24-Stunden-Pflege steckt meist eine Betreuungskraft, häufig aus Osteuropa, die mit im Haushalt wohnt. Sie hilft beim Aufstehen, Waschen und Anziehen, kocht, kauft ein, hält die Wohnung in Ordnung und leistet Gesellschaft. Sie ist ansprechbar, wenn nachts etwas ist, und entlastet Angehörige, die weiter weg wohnen oder selbst berufstätig sind. Häufig lösen sich zwei Betreuungskräfte im Abstand einiger Wochen oder Monate ab.

Wörtlich genommen führt der Name in die Irre. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzelne Person legal nicht möglich ist: höchstens acht Stunden Arbeit am Tag, ausnahmsweise zehn, und nicht mehr als 48 Stunden pro Woche. Bereitschaftszeit zählt als Arbeitszeit. Wer eine durchgehende Versorgung braucht, kombiniert die Betreuungskraft mit Angehörigen, einem Pflegedienst oder einer zweiten Kraft.

Ablauf

Modelle der 24-Stunden-Pflege und ihr Ablauf

Am häufigsten ist das Entsendemodell. Ein Unternehmen im Herkunftsland stellt die Betreuungskraft an, zahlt Lohn und Sozialabgaben dort und schickt sie nach Deutschland; eine deutsche Agentur vermittelt meist den Kontakt. Die Familie schließt Verträge mit dem ausländischen Unternehmen und oft zusätzlich mit der Agentur. Nachweis der Versicherung im Herkunftsland ist die A1-Bescheinigung. Sie gilt höchstens 24 Monate und sollte ab dem ersten Arbeitstag vorliegen. Die Verbraucherzentrale warnt, dass gefälschte oder erschlichene Bescheinigungen vorkommen; dann drohen trotzdem Nachzahlungen.

Im Arbeitgebermodell stellt der Haushalt die Betreuungskraft selbst an, mit schriftlichem Arbeitsvertrag, Anmeldung zur Sozialversicherung und allen Pflichten eines Arbeitgebers. Das ist der rechtlich klarste Weg, bedeutet aber Verwaltungsaufwand. Vom dritten Modell, der angeblich selbstständigen Betreuungskraft, raten Verbraucherschützer ab: Wer nach Weisung im Haushalt arbeitet, gilt schnell als scheinselbstständig, mit Bußgeldern und nachzuzahlenden Beiträgen. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung schafft vorher Klarheit.

Für alle Modelle gilt der gesetzliche Mindestlohn, 2026 sind das 13,90 Euro pro Stunde. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftsdienst im Haushalt damit zu vergüten ist (5 AZR 505/20). Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer, freie Kost und Logis gelten als Sachbezug. Medizinische Behandlungspflege wie Spritzen oder Verbandswechsel darf sie nicht übernehmen; dafür kommt ein ambulanter Pflegedienst, den die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung bezahlt. Klären Sie außerdem vorab, wer die Reisekosten beim Wechsel trägt.

Kosten

Was 24-Stunden-Pflege zu Hause kostet

Die Verbraucherzentrale nennt für das Entsendemodell etwa 2.800 bis 3.500 Euro im Monat, im Arbeitgebermodell mindestens 2.800 Euro. Hinzu kommen die Gebühr der Vermittlungsagentur, Reisekosten beim Wechsel der Betreuungskraft sowie Kost und Logis im eigenen Haushalt. Lassen Sie sich schriftlich geben, was im Monatspreis enthalten ist und was extra berechnet wird.

Eine eigene Leistung der Pflegekasse für die Betreuungskraft gibt es nicht, das Pflegegeld von 347 bis 990 Euro im Monat können Sie aber frei dafür einsetzen. Fällt die private Pflegeperson aus, hilft der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro. Nach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Kosten die Steuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr.

Kostenübersicht

Kosten im Detail nach Leistung

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle.

LeistungÜbliche KostenspanneWas Sie wissen sollten
Entsendemodell 2.800–3.500 € pro Monat Spanne laut Verbraucherzentrale, ohne Agenturgebühr und Reisekosten.
Arbeitgebermodell Ab 2.800 € pro Monat Lohn und Sozialabgaben; Sie sind selbst Arbeitgeber.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026 13,90 € pro Stunde Gilt auch für Bereitschaftszeit im Haushalt.
Pflegegeld als Zuschuss 347–990 € pro Monat Je nach Pflegegrad 2 bis 5, frei einsetzbar.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Bis 3.539 € pro Jahr Gemeinsamer Jahresbetrag 2026, wenn die Pflegeperson ausfällt.
Steuerermäßigung § 35a EStG 20 %, max. 4.000 € im Jahr Mindert direkt die Einkommensteuer; Belege aufbewahren.
Ergänzender Pflegedienst 10 € + 10 % Zuzahlung Behandlungspflege auf Verordnung; den Rest zahlt die Krankenkasse.

Gut zu wissen

Wann eine 24-Stunden-Betreuung sinnvoll ist

Eine Betreuungskraft im Haus passt, wenn jemand nicht mehr allein bleiben kann, etwa bei fortgeschrittener Demenz oder großer Sturzgefahr, die Familie aber nicht vor Ort ist und ein Umzug ins Pflegeheim nicht gewünscht wird. Nötig sind ein eigenes Zimmer und ein Haushalt, in dem sie sich zurechtfindet. Wer nachts mehrfach Hilfe braucht, ist mit einer einzelnen Kraft meist nicht gut versorgt, denn auch sie braucht Nachtruhe.

Weniger passend ist das Modell, wenn vor allem medizinische Pflege gebraucht wird, denn die übernimmt der ambulante Pflegedienst. Prüfen Sie vorher, ob der Pflegegrad beantragt ist, damit das Pflegegeld fließt, und rechnen Sie ehrlich: Selbst mit 800 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 4 bleiben bei 3.000 Euro Monatskosten rund 2.200 Euro Eigenanteil, vor Abzug der Steuerermäßigung. Holen Sie deshalb mehrere schriftliche Angebote ein und vergleichen Sie, was jeweils enthalten ist.

Tipps

Die Tipps von Lennartin vor der Unterschrift

🌿 Lennartin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anliegen gut aufgehoben ist. Wer ist Lennartin?

A1 am ersten Tag

Ich lasse mir die A1-Bescheinigung am ersten Arbeitstag zeigen und lege eine Kopie ab. Ohne sie ist unklar, wo die Betreuungskraft versichert ist.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Eigenes Zimmer

Ich schaue vorher, ob ein eigenes Zimmer mit Tür frei ist. Eine Betreuungskraft braucht Rückzug, sonst hält die Lösung selten lange.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Freizeit einplanen

Ich plane feste freie Stunden und Nachtruhe für die Betreuungskraft ein. Wer sie rund um die Uhr einspannt, verstößt gegen das Arbeitszeitrecht.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Pflegedienst dazuholen

Für Spritzen, Verbände und Medikamente hole ich einen Pflegedienst dazu. Betreuungskräfte dürfen keine Behandlungspflege übernehmen, auch wenn es bequem wäre.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Status klären

Bei angeblich selbstständigen Betreuungskräften werde ich misstrauisch. Klären Sie den Status vorab bei der Deutschen Rentenversicherung, das schützt vor Nachzahlungen.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Pflegegeld einrechnen

Ich rechne das Pflegegeld fest in die Monatskosten ein. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 Euro, die direkt in die Betreuung fließen können.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

FAQ

Häufige Fragen

Ist 24-Stunden-Pflege legal?

Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, ist legal, wenn sie ordnungsgemäß angestellt oder entsandt ist. Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist dagegen nicht erlaubt, betont die Verbraucherzentrale: höchstens acht Stunden täglich, ausnahmsweise zehn, und 48 Stunden pro Woche. Bereitschaftszeit zählt mit und muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2021 mit dem Mindestlohn bezahlt werden.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflegekraft im Monat?

Für eine entsandte Betreuungskraft nennt die Verbraucherzentrale etwa 2.800 bis 3.500 Euro im Monat, im Arbeitgebermodell mindestens 2.800 Euro. Hinzu kommen Agenturgebühren, Reisekosten und die Unterbringung im eigenen Haushalt. Abzüglich des Pflegegelds, bei Pflegegrad 3 sind das 599 Euro, und der Steuerermäßigung bleibt ein deutlicher Eigenanteil, den Sie vor der Unterschrift ehrlich durchrechnen sollten.

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung belegt, dass eine entsandte Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert ist. Sie gilt höchstens 24 Monate. Lassen Sie sie sich am ersten Arbeitstag zeigen und bewahren Sie eine Kopie auf. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass gefälschte oder unrechtmäßig ausgestellte Bescheinigungen vorkommen; dann können Sozialbeiträge trotzdem nachgefordert werden. Fragen Sie bei der Agentur nach, wenn die Bescheinigung fehlt.

Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?

Eine eigene Leistung dafür gibt es nicht. Das Pflegegeld von 347 bis 990 Euro im Monat können Sie aber frei für die Betreuung verwenden. Fällt die private Pflegeperson aus, lässt sich der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro nutzen. Dazu kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG von 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr.

Darf eine Betreuungskraft Spritzen setzen oder Medikamente stellen?

Nein, medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu ihren Aufgaben. Verbandswechsel, Injektionen oder das Stellen von Medikamenten übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, den der Hausarzt als häusliche Krankenpflege verordnet und die Krankenkasse bezahlt. Erwachsene zahlen dabei 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr. An die Einnahme erinnern darf die Betreuungskraft selbstverständlich.

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