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Zuschuss seit 1. April 2026: 27 € netto

Hausnotruf beantragen: Voraussetzungen, Antrag und Kostenübernahme

Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den Basistarif eines Hausnotrufs bis zu 27 Euro netto im Monat. Hier lesen Sie, wer den Zuschuss bekommt, wie der Antrag abläuft, was im Antrag stehen sollte und was Sie ohne Pflegegrad selbst bezahlen.

Bereich: Pflege & Senioren

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🩺 27 €Zuschuss netto Pro Monat seit 1. April 2026, brutto 32,13 €
🩺 25,50 €Bisheriger Zuschuss Netto pro Monat bis Ende März 2026
🩺 1–5Pflegegrad Zuschuss schon ab Pflegegrad 1 möglich
🩺 27–40 €Basistarif Übliche Monatskosten laut Verbraucherzentrale

Überblick

Wer einen Hausnotruf beantragen kann

Einen Hausnotruf kann jeder bestellen, ohne Pflegegrad zahlt ihn aber der Nutzer selbst. Die Pflegekasse beteiligt sich, wenn diese Bedingungen erfüllt sind: Es liegt ein Pflegegrad von 1 bis 5 vor, die Person lebt allein oder ist tagsüber über weite Strecken allein, eine Notsituation kann jederzeit eintreten, etwa wegen Sturzneigung, Herzproblemen oder Gleichgewichtsstörungen, und der Anbieter hat einen Vertrag mit der Pflegekasse. Die Verbraucherzentrale nennt als weiteren Punkt, dass die Person im Ernstfall nicht selbst mit einem normalen Telefon Hilfe rufen könnte.

Der Hausnotruf gilt dann als technisches Pflegehilfsmittel. Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Kasse bis zu 27 Euro netto im Monat für den Basistarif, zuvor waren es 25,50 Euro; mit Mehrwertsteuer sind es 32,13 Euro. Der Zuschuss deckt Gerät, Notrufknopf und die Aufschaltung auf eine Notrufzentrale, aber keine Zusatzleistungen und keine mobilen Geräte für unterwegs. Ob der höhere Betrag gezahlt wird, hängt davon ab, ob Ihr Anbieter die neuen Verträge mit den Kassen bereits abgeschlossen hat.

Ablauf

Hausnotruf beantragen: so läuft der Antrag ab

Am einfachsten beginnt der Antrag beim Anbieter. Sie wählen einen Hausnotrufdienst, der Vertragspartner Ihrer Pflegekasse ist, und schließen einen Vertrag über den Basistarif ab. Viele Anbieter helfen beim Ausfüllen und leiten den Antrag an die Kasse weiter. Sie können aber auch selbst bei der Pflegekasse einen Antrag auf ein technisches Pflegehilfsmittel stellen, formlos per Brief oder über das Formular der Kasse, und den gewünschten Anbieter nennen. Beschreiben Sie darin die Lebenssituation genau: Wie lange ist die Person allein, welche Erkrankungen erhöhen das Risiko, gab es schon Stürze, und könnte sie im Ernstfall selbst zum Telefon greifen?

Die Pflegekasse prüft den Antrag und zieht bei Bedarf den Medizinischen Dienst hinzu. Die Bearbeitung dauert je nach Kasse meist wenige Wochen. Wird der Zuschuss bewilligt, rechnet der Anbieter den Basistarif direkt mit der Kasse ab, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Kostet der Basistarif mehr als 27 Euro netto, zahlen Sie nur die Differenz. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Kontrollanrufe oder einen Sturzmelder stellt der Anbieter Ihnen getrennt in Rechnung. Ein abgelehnter Antrag lässt sich neu stellen, wenn sich die Lage ändert, etwa nach einem Sturz oder wenn der Partner auszieht. Heben Sie Bewilligungsbescheid und Vertrag zusammen auf, und fragen Sie vor einem Wechsel des Anbieters bei der Kasse nach, wie der Zuschuss weiterläuft. Bei einer Ablehnung ist wie bei jedem Bescheid der Pflegekasse ein Widerspruch möglich, den Sie schriftlich begründen sollten.

Nach der Bewilligung wird die Basisstation eingerichtet. Sie braucht eine Steckdose und einen Telefon- oder Internetanschluss, alternativ eine SIM-Karte für das Mobilfunknetz. Der Funksender wird als Armband oder an einer Kette getragen und reicht meist bis zu 50 Meter weit. Beim ersten Probealarm lernen Sie die Stimme der Zentrale kennen. Hinterlegen Sie Kontaktpersonen, Hausarzt, Vorerkrankungen und Medikamente und halten Sie diese Angaben aktuell, denn davon hängt ab, wie gezielt die Zentrale im Ernstfall helfen kann. Prüfen Sie beim Probealarm auch die entlegenen Ecken der Wohnung, etwa Bad, Keller oder Balkon. Fällt der Strom aus, überbrückt der Akku der Basisstation laut Verbraucherzentrale etwa 10 bis 20 Stunden. Tragen Sie den Sender auch nachts und unter der Dusche, sofern der Anbieter ihn dafür freigibt, denn auch nachts und im Bad kann man stürzen.

Kosten

Was ein Hausnotruf nach dem Antrag noch kostet

Mit bewilligtem Zuschuss ist der Basistarif oft ganz oder fast ganz gedeckt. Die Verbraucherzentrale nennt übliche Preise von 27 bis 40 Euro im Monat, die Pflegekasse zahlt seit April 2026 bis zu 27 Euro netto. Liegt Ihr Anbieter darüber, zahlen Sie die Differenz. Manche Anbieter verlangen außerdem einmalig eine Anschlussgebühr von etwa 10 bis 80 Euro.

Zusatzleistungen zahlen Sie immer selbst. Schlüsselhinterlegung, Einsatzdienst, Sturzmelder oder ein mobiles Gerät mit Ortung kosten zusammen schnell 30 bis 50 Euro im Monat. Ohne Pflegegrad tragen Sie auch den Basistarif selbst. Achten Sie dann auf kurze Kündigungsfristen, damit Sie flexibel bleiben, falls später ein Pflegegrad dazukommt.

Kostenübersicht

Kosten im Detail nach Leistung

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle.

LeistungÜbliche KostenspanneWas Sie wissen sollten
Zuschuss der Pflegekasse Bis 27 € netto pro Monat Seit 1. April 2026; mit Mehrwertsteuer 32,13 €.
Basistarif 27–40 € pro Monat Übliche Spanne laut Verbraucherzentrale; die Differenz zahlen Sie.
Anschlussgebühr 10–80 € einmalig Nicht jeder Anbieter verlangt sie; vorher erfragen.
Zusatzleistungen 30–50 € pro Monat Schlüssel, Einsatzdienst, Sensoren; ohne Zuschuss der Kasse.
Sturzmelder 10–30 € pro Monat Aufpreis zum Basistarif, reine Selbstzahlerleistung.
Mobiles Notrufgerät 30–60 € pro Monat Mietmodell mit Zentrale laut Stiftung Warentest 2026.
Antrag bei der Pflegekasse Kostenlos Formlos oder per Formular der Kasse; viele Anbieter helfen.

Gut zu wissen

Wann Sie den Hausnotruf beantragen

Beantragen Sie den Hausnotruf, bevor etwas passiert: wenn jemand allein lebt und schon einmal gestürzt ist, wenn Schwindel, Herzbeschwerden oder Atemnot auftreten oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die ersten Wochen zu Hause anstehen. Ein Sturz, nach dem man nicht mehr allein aufstehen und nicht ans Telefon kommen kann, ist genau die Lage, für die das System gedacht ist.

Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellen Sie beide Anträge gleichzeitig; bis zum Bescheid können Sie den Hausnotruf als Selbstzahler nutzen. Hat sich die Lebenssituation geändert, etwa weil der Partner gestorben oder ins Heim gezogen ist, lohnt sich ein neuer Antrag, auch wenn die Kasse den Zuschuss früher abgelehnt hat.

Tipps

Die Tipps von Lennartin vor der Unterschrift

🌿 Lennartin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anliegen gut aufgehoben ist. Wer ist Lennartin?

Anbieter hilft beim Antrag

Ich lasse mir beim Antrag vom Hausnotruf-Anbieter helfen. Viele kennen die Formulare der Kassen und schicken den Antrag gleich zusammen mit dem Vertrag los.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Alleinsein beschreiben

Ich schreibe in den Antrag ehrlich, wie viele Stunden am Tag jemand allein ist und ob es schon Stürze gab. Genau danach fragt die Pflegekasse.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Nur das Grundpaket zählt

Ich trenne im Angebot immer Basistarif und Extras. Die Kasse zahlt nur das Grundpaket, Schlüsselhinterlegung oder Sturzmelder bleiben bei Ihnen hängen.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Keine Vorleistung

Ich achte darauf, dass der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dann müssen Sie nichts vorstrecken und keine Rechnungen sammeln und einreichen.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Beide Anträge zugleich

Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Ich stelle deshalb den Antrag auf den Pflegegrad und den auf den Hausnotruf gleichzeitig, das spart Wochen.

🌿 LennartinOffizielles Maskottchen

Kontakte mit Schlüssel

Ich trage schon beim Vertrag zwei Kontaktpersonen mit Telefonnummer ein, am besten eine aus der Nachbarschaft, die einen Wohnungsschlüssel hat.

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FAQ

Häufige Fragen

Bekomme ich den Zuschuss zum Hausnotruf, wenn ich mit meinem Partner zusammenlebe?

Der Zuschuss richtet sich an Menschen, die allein leben oder tagsüber über weite Strecken allein sind. Lebt ein Partner im Haushalt, der im Notfall selbst keine Hilfe holen könnte, etwa wegen eigener Pflegebedürftigkeit oder Demenz, oder ist er viele Stunden außer Haus, kann die Pflegekasse den Zuschuss trotzdem bewilligen. Beschreiben Sie diese Lage im Antrag so konkret wie möglich, mit Uhrzeiten und Beispielen.

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