Überblick
Hörgerät kaufen: was Sie tatsächlich bezahlen
Beim Kauf eines Hörgeräts bezahlen Sie nicht nur ein Gerät, sondern eine Versorgung: Hörtest, Beratung, Auswahl, Anpassung, Einweisung, Feinanpassung und Service über Jahre. Gesetzlich Versicherte bekommen diese Versorgung als Sachleistung. Die Kasse zahlt seit April 2022 einen Festbetrag von 704,37 Euro netto je Gerät, der Hörakustiker muss dafür mindestens ein Gerät ohne Aufpreis anbieten.
Dieses Kassengerät ist kein Notbehelf. Es muss digital arbeiten, mindestens sechs Kanäle, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung sowie drei Hörprogramme haben. Wer mehr will, etwa Akku, Streaming vom Smartphone oder eine bessere Automatik in lauter Umgebung, zahlt die Differenz selbst oder beantragt, dass die Kasse sie übernimmt.
Ablauf
Schritt für Schritt zum gekauften Hörgerät
Am Anfang steht bei der ersten Versorgung die HNO-Praxis. Sie misst das Gehör, schließt behandelbare Ursachen aus und stellt die Verordnung aus, wenn der Hörverlust bei mindestens 30 Dezibel liegt und das Sprachverstehen bei normaler Lautstärke auf höchstens 80 Prozent gesunken ist. Mit dieser Verordnung wählen Sie ein Fachgeschäft. Der Deutsche Schwerhörigenbund rät, dort nur eine Kopie abzugeben, damit ein späterer Wechsel leichter fällt.
Dann folgt die vergleichende Anpassung. Stiftung Warentest nennt drei Probegeräte als sinnvolles Maß, der Schwerhörigenbund empfiehlt, jedes Gerät etwa vier Wochen im Alltag zu tragen und ein Hörtagebuch zu führen. Am Ende misst der Hörakustiker das Sprachverstehen mit dem Freiburger Einsilbertest, auch im Störgeräusch. Liegt das Kassengerät dabei nahezu gleichauf, gilt es für die Kasse als ausreichend, auch wenn Sie im Alltag einen Unterschied merken.
Wählen Sie das aufzahlungsfreie Gerät, rechnet das Geschäft direkt mit der Kasse ab, Sie zahlen höchstens 10 Euro pro Ohr. Soll es ein teureres Gerät sein, unterschreiben Sie meist eine Mehrkostenerklärung. Wollen Sie die Differenz erstattet haben, stellen Sie selbst einen schriftlichen Antrag mit Kostenvoranschlag und Messprotokollen, bevor Sie einen Kaufvertrag schließen. Die Kasse muss binnen drei Wochen entscheiden, mit Gutachten binnen fünf Wochen.
Kosten
Was kostet ein Hörgerät? Preisklassen und Eigenanteil
Preisratgeber, die sich auf Verbraucherzentralen und Kassenangaben stützen, nennen für Geräte der Mittelklasse Gesamtpreise von etwa 1.200 bis 2.000 Euro pro Ohr, abzüglich Festbetrag bleiben 500 bis 1.300 Euro Eigenanteil. Premiumgeräte liegen bei 2.000 bis 3.500 Euro, der Eigenanteil bei 1.300 bis 2.800 Euro und mehr. Für zwei Ohren verdoppeln sich diese Beträge.
Dazu kommen Folgekosten, die leicht übersehen werden: Batterien zahlen Erwachsene selbst, bei Knopfzellengeräten bis zu rund 100 Euro im Jahr. Wartung und Reparaturen trägt bei Kassenversorgung die Kasse sechs Jahre lang. Den selbst getragenen Eigenanteil können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben, er wirkt sich aber erst oberhalb Ihrer zumutbaren Belastung aus.
Kostenübersicht
Kosten im Detail nach Leistung
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle.
| Leistung | Übliche Kostenspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Hörtest und Beratung im Fachgeschäft | In der Regel 0 € | Teil der Versorgung; bei reinem Test ohne Kauf vorher nachfragen |
| Aufzahlungsfreies Kassengerät | 5–10 € pro Gerät | Gesetzliche Zuzahlung, Anpassung und Service über sechs Jahre inklusive |
| Hörgerät Mittelklasse | Ca. 1.200–2.000 € pro Ohr | Eigenanteil nach Festbetrag etwa 500 bis 1.300 Euro, je nach Modell |
| Hörgerät Premiumklasse | Ca. 2.000–3.500 € pro Ohr | Eigenanteil etwa 1.300 bis 2.800 Euro; Mehrkostenantrag bei der Kasse prüfen |
| Otoplastik (Ohrpassstück) | 45,07 € netto Festbetrag | Bei Kassenversorgung bezahlt, Aufpreis nur für besondere Materialwünsche |
| Batterien | Bis ca. 100 € pro Jahr | Für Erwachsene selbst zu zahlen; Kinder bis 18 bekommen sie erstattet |
| Reparaturen und Wartung | 0 € bei Kassenversorgung | Sechs Jahre lang von der Kasse getragen, danach nach Aufwand des Geschäfts |
Gut zu wissen
Wann sich der Kauf eines Hörgeräts lohnt
Ein Hörgerät lohnt sich, wenn der Alltag anstrengend wird: Gespräche in Gruppen ermüden, Sie meiden Treffen, weil Sie wenig verstehen, oder Angehörige sprechen Sie auf den laut gestellten Fernseher an. Schwerhörigkeit beginnt meist schleichend, und viele merken selbst lange nichts davon. Ein kostenloser Hörtest im Fachgeschäft oder eine Untersuchung in der HNO-Praxis schafft Klarheit, bevor Sie über einen Kauf nachdenken. Wer lange wartet, braucht oft mehr Geduld bei der Eingewöhnung, weil sich das Gehirn erst wieder an viele Geräusche gewöhnen muss.
Auch wer schon ein Gerät trägt, kann nach sechs Jahren ein neues auf Kassenkosten bekommen, meist ohne neue Verordnung. Früher geht es mit Begründung, etwa wenn das Gehör deutlich schlechter geworden ist oder sich das alte Gerät nicht mehr reparieren lässt. Bei Kindern, einem neu aufgetretenen Tinnitus oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit muss vorher wieder die HNO-Praxis untersuchen.
Tipps
Die Tipps von Lennartin vor der Unterschrift
🌿 Lennartin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anliegen gut aufgehoben ist. Wer ist Lennartin?
Erst Kassengerät, dann Aufpreis
Ich trage zuerst das aufzahlungsfreie Gerät, gern vier Wochen lang. Erst wenn es im Alltag nicht reicht, probiere ich die teureren. Andersherum würde ich den Laden wechseln.
Kaufvertrag erst nach Bescheid
Will ich Mehrkosten von der Kasse zurück, unterschreibe ich keinen Kaufvertrag, bevor der Bescheid da ist. Wer vorher kauft, verliert den Anspruch meistens.
Hörtagebuch statt Bauchgefühl
Für jedes Probegerät notiere ich Situationen wie Wochenmarkt, Kirchenchor oder Familientisch mit einer Schulnote. Dieser Vergleich trägt später jeden Antrag.
Service schriftlich
Beim teureren Gerät lasse ich mir aufschreiben, welche Nachsorge, Reinigung und Reparaturen inbegriffen sind. Ein Preis ohne diese Angabe sagt mir wenig.
Batterie oder Akku
Ich rechne die Folgekosten mit: Knopfzellen können bis zu rund 100 Euro im Jahr kosten. Ein Akkugerät ist oft teurer im Einkauf, spart aber den Batteriekauf.
Beleg für die Steuer
Den Eigenanteil hebe ich mit Rechnung auf. In der Steuererklärung kann er als außergewöhnliche Belastung zählen, wenn meine zumutbare Belastung überschritten ist.
FAQ
Häufige Fragen
Was kostet ein Hörgerät und was zahlt die Krankenkasse?
Die Kasse zahlt seit April 2022 einen Festbetrag von 704,37 Euro netto je Gerät plus 45,07 Euro für das Ohrpassstück. Für ein aufzahlungsfreies Gerät zahlen Sie nur 5 bis 10 Euro. Teurere Geräte kosten laut Preisratgebern etwa 1.200 bis 3.500 Euro pro Ohr, der Eigenanteil liegt dann meist zwischen 500 und 2.800 Euro. Batterien zahlen Erwachsene zusätzlich selbst, Reparaturen übernimmt die Kasse sechs Jahre lang.
Sind Kassengeräte ohne Zuzahlung gut genug?
Oft ja. Sie müssen digital sein, mindestens sechs Kanäle, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung und drei Hörprogramme haben. Der Deutsche Schwerhörigenbund schreibt, dass aufzahlungsfreie Geräte heute eine Qualität erreichen, die früher dem oberen Preissegment vorbehalten war. Ob es für Sie reicht, zeigt nur das Probetragen im eigenen Alltag über mehrere Wochen.
Kann ich die Kosten für ein teureres Hörgerät von der Kasse zurückbekommen?
Ja, wenn das teurere Gerät Ihnen im Alltag einen erheblichen Vorteil beim Verstehen bringt. Das Bundessozialgericht hat diesen Anspruch am 12. Juni 2025 gestärkt. Stellen Sie den Antrag selbst, mit Kostenvoranschlag, Messprotokollen und Hörtagebuch, und schließen Sie vorher keinen Kaufvertrag. Gegen eine Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.
Was ist die Mehrkostenerklärung beim Hörgerätekauf?
Mit ihr bestätigen Sie dem Fachgeschäft, dass Sie ein Gerät über dem Vertragspreis gewählt haben und die Differenz selbst tragen. Sie ist Teil der Verträge zwischen Kassen und Hörakustikern. Der Deutsche Schwerhörigenbund hält sie für unproblematisch, solange Sie keinen eigenen Kaufvertrag unterschreiben, bevor die Kasse über einen Antrag auf volle Kostenübernahme entschieden hat.
Kann ich ein Hörgerät auch ohne Rezept kaufen?
Ja, als Selbstzahler geht das jederzeit, die Kasse beteiligt sich dann aber nicht. Für die erste Versorgung auf Kassenkosten brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, meist von der HNO-Praxis. Bei einer Folgeversorgung nach sechs Jahren reicht bei Erwachsenen meist der Gang ins Fachgeschäft, außer bei neuem Tinnitus oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
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