Überblick
Was eine Tagesmutter leistet
Kindertagespflege ist Betreuung in kleiner Gruppe durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater, meist in deren Wohnung, manchmal in eigenen Räumen oder im Haushalt der Familie. Sie richtet sich vor allem an Kinder unter drei Jahren, ist aber für Kinder bis 14 möglich. Für Kinder zwischen dem ersten und dritten Geburtstag erfüllt ein Platz in der Tagespflege den Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII ebenso wie ein Krippenplatz.
Wer Kinder länger als drei Monate, mehr als 15 Stunden pro Woche und gegen Bezahlung außerhalb ihres Elternhauses betreut, braucht eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts. Sie erlaubt bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder. Die Zahl der Tagespflegepersonen sinkt seit fünf Jahren; im März 2025 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 37.400, nur 4,5 Prozent davon Männer.
Ablauf
So finden Sie eine Tagesmutter
Der erste Weg führt zum Jugendamt oder zur Fachberatung für Kindertagespflege, die viele Städte und Kreise an freie Träger vergeben haben. Dort melden Sie Ihren Bedarf an: ab wann, wie viele Stunden, an welchen Tagen. Die Fachberatung kennt die Tagespflegepersonen mit freien Plätzen und vermittelt Kontakte. Viele Kommunen haben dafür ein Online-Portal, in dem Sie auch Kitas finden.
Danach lernen Sie die Tagesmutter kennen, am besten bei einem Besuch, während Kinder da sind. Sprechen Sie über Tagesablauf, Essen, Schlafen, Ausflüge und Eingewöhnung. Die Eignung hat das Jugendamt vor der Erlaubnis geprüft, mit Gesprächen, Hausbesuch und erweitertem Führungszeugnis. Fragen Sie nach der Qualifizierung: Das Qualifizierungshandbuch des Bundesverbands für Kindertagespflege sieht 300 Unterrichtseinheiten vor und ist in einigen Ländern, etwa Nordrhein-Westfalen, verbindlich; ältere Zertifikate mit 160 Einheiten gelten weiter.
Passt alles, schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson und stellen beim Jugendamt den Antrag auf Förderung. Im Vertrag sollten Betreuungszeiten, Urlaubs- und Schließtage, die Vertretung bei Krankheit, Kündigungsfristen und alle Zusatzkosten stehen. Die Eingewöhnung dauert meist einige Wochen, in denen Sie Ihr Kind begleiten und die Zeit ohne Sie langsam verlängern.
Kosten
Was kostet eine Tagesmutter?
Bei öffentlich geförderter Tagespflege zahlt das Jugendamt die Tagespflegeperson und erhebt von Ihnen einen Elternbeitrag. Dieser hängt von Einkommen, Betreuungsstunden und Alter des Kindes ab und ist von Kommune zu Kommune sehr verschieden; einen bundesweiten Stundensatz gibt es nicht. Dazu kommen oft Essensgeld und manchmal Windeln oder Ausflüge. In Ländern mit beitragsfreier Kinderbetreuung kann der Beitrag ganz entfallen.
Kostenbeiträge können bei niedrigem Einkommen, bei Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag ganz oder teilweise erlassen werden; den Antrag stellen Sie beim Jugendamt. Seit 2025 können Sie 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung sind eine Rechnung oder ein Beitragsbescheid und die Zahlung per Überweisung; Verpflegung zählt nicht dazu.
Kostenübersicht
Kosten im Detail nach Leistung
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle.
| Leistung | Übliche Kostenspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Öffentlich geförderte Tagespflege | Elternbeitrag nach Satzung | Einkommen, Stunden und Alter entscheiden; in einigen Ländern beitragsfrei |
| Essensgeld | Je nach Tagesmutter | Wird meist zusätzlich berechnet und ist steuerlich nicht als Betreuung absetzbar |
| Windeln, Ausflüge, Material | Nach Vereinbarung | Vorher schriftlich festhalten, was im Beitrag enthalten ist und was extra kostet |
| Erlass des Beitrags | Bis 0 € | Bei geringem Einkommen, Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag, Antrag beim Jugendamt |
| Steuerabzug Betreuungskosten | 80 %, max. 4.800 € | Pro Kind und Jahr, mit Rechnung und Überweisung, Kinder bis 14 Jahre |
| Private Tagespflege ohne Förderung | Frei vereinbart | Stundensatz direkt mit der Tagesmutter; Pflegeerlaubnis über 15 Wochenstunden trotzdem nötig |
| Vermittlung über Jugendamt | 0 € | Fachberatung und Vermittlung sind kostenlos, Eltern haben Anspruch auf Beratung |
Gut zu wissen
Wann eine Tagesmutter die bessere Wahl ist
Eine Tagesmutter passt gut zu Kindern unter drei Jahren, die in einer kleinen, familiären Gruppe mit einer festen Bezugsperson ankommen sollen. Sie ist oft flexibler bei Randzeiten und liegt häufig näher an der Wohnung als die nächste Krippe. Wenn die Kita-Plätze im Viertel knapp sind, ist die Tagespflege außerdem ein vollwertiger Weg, den Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag zu erfüllen.
Weniger geeignet ist sie, wenn Sie keine Lücke bei Krankheit oder Urlaub auffangen können und das Jugendamt keine verlässliche Vertretung organisiert. Klären Sie diesen Punkt vor der Zusage. Beginnen Sie die Suche einige Monate vor dem gewünschten Start, damit Zeit für Besuche, Vertrag und Förderantrag bleibt, und planen Sie die Eingewöhnung in Ihre Elternzeit ein.
Tipps
Die Tipps von Lennartin vor der Unterschrift
🌿 Lennartin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anliegen gut aufgehoben ist. Wer ist Lennartin?
Weg zur Arbeit prüfen
Bevor ich zusage, fahre ich die Strecke einmal zur Bringzeit ab. Liegt die Tagesmutter auf dem Weg zur Bahn, gewinne ich morgens und abends Minuten, die sonst fehlen.
Vertretung klären
Ich frage als Erstes, wer einspringt, wenn die Tagesmutter krank ist oder Urlaub hat. Viele Jugendämter organisieren eine Vertretung, aber nicht überall ist sie gesichert.
Erlaubnis zeigen lassen
Ich lasse mir die Pflegeerlaubnis zeigen und schaue auf das Ablaufdatum. Sie gilt fünf Jahre und nennt, wie viele Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen.
Probebesuch am Vormittag
Ich besuche die Tagesmutter, wenn die Kinder da sind. Wie sie tröstet, wie die Räume aussehen und wo geschlafen wird, sagt mehr als jedes Konzept.
Eingewöhnung einplanen
Für die Eingewöhnung plane ich einige Wochen ein, in denen ich flexibel bleibe und früh abholen kann. Diese Zeit spreche ich vorher mit meinem Arbeitgeber ab.
Zusatzkosten erfragen
Ich frage, was außer dem Elternbeitrag anfällt: Essensgeld, Windeln, Ausflüge. Und ich zahle per Überweisung, damit ich die Kosten steuerlich absetzen kann.
FAQ
Häufige Fragen
Wie finde ich eine Tagesmutter in meiner Nähe?
Wenden Sie sich an das Jugendamt oder die Fachberatung für Kindertagespflege Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Dort melden Sie Bedarf, Startdatum und Stunden an und erhalten Kontakte zu Tagespflegepersonen mit freien Plätzen. Viele Kommunen bieten dafür ein Online-Portal. Beginnen Sie einige Monate vor dem gewünschten Start und besuchen Sie mindestens zwei Tagesmütter.
Was kostet eine Tagesmutter im Monat?
Bei geförderter Tagespflege zahlen Sie einen Elternbeitrag, den Ihre Kommune nach Einkommen, Stunden und Alter festlegt; einen bundesweiten Satz gibt es nicht. Dazu kommen oft Essensgeld und Zusatzkosten. Bei geringem Einkommen kann das Jugendamt den Beitrag erlassen. Seit 2025 sind 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind, steuerlich absetzbar.
Wie viele Kinder darf eine Tagesmutter betreuen?
Die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII erlaubt bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder. Über die Woche können es mehr sein, wenn die Kinder zu unterschiedlichen Zeiten kommen. Landesrecht kann Abweichungen regeln, etwa für pädagogisch ausgebildete Personen oder für Großtagespflegestellen, in denen mehrere Tagespflegepersonen zusammenarbeiten.
Welche Qualifikation hat eine Tagesmutter?
Das Jugendamt prüft vor der Erlaubnis Persönlichkeit, Sachkompetenz, Räume und ein erweitertes Führungszeugnis. Verlangt wird ein qualifizierter Lehrgang; das Qualifizierungshandbuch des Bundesverbands umfasst 300 Unterrichtseinheiten und ist etwa in Nordrhein-Westfalen Pflicht. Ältere Zertifikate mit 160 Einheiten bleiben gültig. Fragen Sie auch nach einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind.
Was passiert, wenn die Tagesmutter krank ist?
Das regelt Ihre Kommune. Manche Jugendämter organisieren eine Vertretung durch eine andere Tagespflegeperson, die Ihr Kind vorher kennenlernt, andere nicht. Fragen Sie beim Jugendamt und bei der Tagesmutter nach der Regelung und halten Sie sie im Betreuungsvertrag fest. Planen Sie zusätzlich Großeltern, Freunde oder Nachbarn als Notlösung für kurze Ausfälle ein.
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