Überblick
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
Seit August 2013 hat jedes Kind ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege, ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung auf einen Platz in einer Tageseinrichtung. So steht es in § 24 SGB VIII. Zuständig ist das Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Es muss einen Platz nachweisen, aber nicht zwingend in Ihrer Wunschkita.
Die Lücke zwischen Anspruch und Angebot ist groß. Nach dem Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung fehlen rund 430.000 Plätze, davon knapp 386.000 im Westen. Im März 2025 waren laut Statistischem Bundesamt 37,8 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Betreuung, im Osten 54,9 Prozent, im Westen 34,5 Prozent.
Ablauf
Kita-Platz finden: Schritt für Schritt
Melden Sie den Bedarf früh beim Jugendamt an, am besten gleich nach der Geburt und spätestens etwa sechs Monate vor dem gewünschten Start; einige Länder und Städte setzen feste Fristen. Die meisten Kommunen nutzen dafür ein Online-Portal, etwa den Kita-Navigator in Berlin, den KiTa-Finder in Nordrhein-Westfalen oder das KitaPortal in Schleswig-Holstein. Dort sehen Sie Einrichtungen, Träger und oft freie Plätze.
Parallel sprechen Sie Kitas direkt an, besuchen Tage der offenen Tür und fragen, wie die Plätze vergeben werden: nach Anmeldedatum, Geschwisterkindern, Wohnort, Berufstätigkeit. Viele Plätze werden im Frühjahr für den Sommer vergeben, wenn die Großen in die Schule wechseln. Prüfen Sie auch die Kindertagespflege: Für Kinder unter drei erfüllt sie den Anspruch gleichwertig und wird ebenfalls über das Jugendamt vermittelt.
Bekommen Sie bis kurz vor dem Starttermin keinen Platz, stellen Sie beim Jugendamt einen schriftlichen Antrag auf Nachweis eines Platzes mit Frist. Bleibt er erfolglos, ist ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht möglich. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass Eltern bei fehlendem Platz Schadensersatz für den Verdienstausfall verlangen können. Welche Entfernung zumutbar ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich; in München galten 30 Minuten als Grenze. Lassen Sie sich vor einer Klage beraten.
Kosten
Was kostet ein Kita-Platz?
Die Elternbeiträge legen Länder und Kommunen fest, deshalb sind die Unterschiede enorm. Berlin und Mecklenburg-Vorpommern verlangen keine Beiträge für die Betreuung. Andere Länder stellen einzelne Kita-Jahre oder Kinder ab drei Jahren frei, wieder andere staffeln nach Einkommen, Betreuungsstunden und Alter. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat 2023 die Gebührenordnungen von 82 Großstädten verglichen: In Mannheim zahlte eine Familie mit 50.000 Euro Jahreseinkommen für acht Stunden Krippe rund 399 Euro im Monat, in anderen Städten nichts.
Zum Beitrag kommt fast überall ein Essensgeld, manchmal auch Geld für Ausflüge oder Windeln. Geschwisterkinder werden in vielen Städten ermäßigt oder frei gestellt. Bei geringem Einkommen, Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag kann das Jugendamt den Beitrag ganz oder teilweise übernehmen. Seit 2025 sind 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben absetzbar; das Essensgeld zählt nicht dazu. Den Gebührenbescheid und die Kontoauszüge sollten Sie deshalb aufheben.
Kostenübersicht
Kosten im Detail nach Leistung
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle.
| Leistung | Übliche Kostenspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Elternbeitrag in beitragsfreien Ländern | 0 € | Berlin und Mecklenburg-Vorpommern; Essensgeld fällt meist trotzdem an |
| Elternbeitrag Krippe, einkommensabhängig | 0 bis mehrere hundert € | Beispiel Mannheim: rund 399 € für acht Stunden bei 50.000 € Einkommen |
| Elternbeitrag ab drei Jahren | Oft ermäßigt oder frei | Viele Länder stellen die Kindergartenjahre ganz oder teilweise frei |
| Essensgeld | Monatlich extra | Je nach Träger; steuerlich nicht als Betreuung absetzbar |
| Kindertagespflege | Elternbeitrag nach Satzung | Gleichwertige Alternative für Kinder unter drei, Vermittlung über das Jugendamt |
| Eilverfahren beim Verwaltungsgericht | Ca. 1.500 € Kostenrisiko | Richtwert für die erste Instanz mit Anwalt; vorher Beratung einholen |
Gut zu wissen
Wann Sie sich um einen Kita-Platz kümmern sollten
So früh wie möglich. Wer in einer Großstadt im Westen ab dem ersten Geburtstag einen Krippenplatz braucht, meldet sich idealerweise schon in den ersten Lebensmonaten an, parallel zur Planung der Elternzeit. Planen Sie auch die Eingewöhnung ein: Sie dauert meist einige Wochen, in denen Sie Ihr Kind begleiten. Wer im Sommer starten will, sollte die Vergaberunde im Frühjahr kennen, in der viele Kitas ihre Plätze verteilen. Wer umzieht, meldet sich in der neuen Stadt an, sobald die Adresse feststeht, und fragt beim dortigen Jugendamt nach, ob eine Anmeldung schon vor dem Umzug möglich ist. Auch nach einer Absage lohnt es sich, auf der Liste zu bleiben.
Zeichnet sich ab, dass es knapp wird, handeln Sie früh: weitere Kitas und Tagesmütter anfragen, die Kita am Arbeitsplatz oder beim Arbeitgeber prüfen, schriftlich beim Jugendamt beantragen. Halten Sie jede Anmeldung, Absage und Eingangsbestätigung fest. Wird der Platz nicht rechtzeitig nachgewiesen, sind diese Unterlagen die Grundlage für ein Eilverfahren oder für Schadensersatz wegen Verdienstausfalls. Sprechen Sie außerdem mit Ihrem Arbeitgeber über einen späteren Wiedereinstieg oder reduzierte Stunden für die Übergangszeit. Manchmal öffnet sich ein Platz erst im Herbst, wenn Familien umgezogen sind oder Zusagen zurückgeben.
Tipps
Die Tipps von Lennartin vor der Unterschrift
🌿 Lennartin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anliegen gut aufgehoben ist. Wer ist Lennartin?
Weg mitdenken
Ich schaue nicht nur auf die Kita neben der Wohnung, sondern auch auf die an meinem Bahnhof oder nahe der Arbeit. Bringen auf dem Arbeitsweg spart jeden Tag Zeit.
Mehrere Anmeldungen
Ich melde mich bei mehreren Kitas an, wenn die Stadt das erlaubt, und trage Wunschkitas im Portal in eine Reihenfolge ein. Eine einzige Anmeldung ist zu wenig.
Nachfragen hilft
Alle paar Wochen rufe ich freundlich an und sage, dass wir weiter interessiert sind. So bleibt unser Name präsent, wenn kurzfristig ein Platz frei wird.
Schriftlich beantragen
Beim Jugendamt beantrage ich den Platz schriftlich und hebe die Eingangsbestätigung auf. Sie ist mein Nachweis, falls ich den Anspruch später durchsetzen muss.
Tagespflege mitprüfen
Parallel frage ich nach Tagesmüttern im Viertel. Für Kinder unter drei erfüllt ein Platz dort den Anspruch genauso, und oft wird dort eher etwas frei.
Besuchstage nutzen
Ich gehe zu Tagen der offenen Tür und frage nach Eingewöhnung, Schließtagen und Personal. Wie die Erzieherinnen mit den Kindern reden, merke ich mir besonders.
FAQ
Häufige Fragen
Ab wann habe ich Anspruch auf einen Kita-Platz?
Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes, seit August 2013. Bis zum dritten Geburtstag kann das Jugendamt den Anspruch mit einem Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter erfüllen, danach bis zur Einschulung mit einem Platz in einer Tageseinrichtung. Ein Anspruch auf die Wunschkita besteht nicht, wohl aber auf einen zumutbar erreichbaren Platz.
Wie früh muss ich mein Kind für die Kita anmelden?
Melden Sie den Bedarf spätestens etwa sechs Monate vor dem gewünschten Start beim Jugendamt, in Großstädten besser schon in den ersten Lebensmonaten. Einige Länder und Städte setzen feste Fristen. Nutzen Sie das Kita-Portal Ihrer Kommune und fragen Sie bei den Einrichtungen, wann sie vergeben; viele Plätze werden im Frühjahr für den Sommer verteilt. Bleiben Sie nach der Anmeldung erreichbar und melden Sie sich regelmäßig, damit Ihr Interesse sichtbar bleibt.
Was kostet ein Kita-Platz im Monat?
Das hängt vom Bundesland und oft von der Stadt ab. Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erheben keine Betreuungsbeiträge, andere Länder stellen Kinder ab drei frei oder staffeln nach Einkommen. In einem Vergleich von 82 Großstädten lag Mannheim bei rund 399 Euro für acht Stunden Krippe bei 50.000 Euro Einkommen. Essensgeld kommt fast immer dazu.
Was tun, wenn ich keinen Kita-Platz bekomme?
Beantragen Sie beim Jugendamt schriftlich einen Platz und setzen Sie eine Frist. Fragen Sie nach Tagespflege, die unter drei Jahren gleichwertig ist. Bleibt alles erfolglos, ist ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht möglich. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 können Eltern Verdienstausfall als Schadensersatz einklagen. Heben Sie alle Absagen und Bestätigungen auf.
Kann ich die Kita-Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Seit 2025 erkennt das Finanzamt 80 Prozent der Betreuungskosten an, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr, für Kinder bis 14 Jahre. Absetzbar ist nur die Betreuung, nicht das Essensgeld. Sie brauchen den Gebührenbescheid und müssen unbar zahlen, per Überweisung oder Lastschrift. Absetzen können Sie nur, was Sie selbst bezahlt haben.
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